Auszug aus conSenio vom 15.11.2022
Was ist eigentlich ein Pflegegrad?
Einstufung Beim Stichwort Pflege taucht der Begriff „Pflegegrad“ immer wieder auf. Eine kurze Begriffserklärung.
Die Pflegegrade entscheiden, wie hoch die Leistungen sind, die Versicherte von ihrer Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Die Einstufung nimmt für gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst (MD), für privat Versicherte die Firma Mediproof vor. Hierbei werden persönliche Gespräche mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen geführt. Angehörige sollten sich auf den Termin vorbereiten und schon vorab den Aufwand der Pflege, etwa in einem Tagebuch, dokumentieren. Folgende Punkte sind dabei wichtig:
- Mobilität: Kann sich der Pflegebedürftige ohne Hilfsmittel fortbewegen, gibt es Einschränkungen im Bewegungsapparat?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird geprüft, ob der Antragsteller örtlich und zeitlich orientiert ist, ob er seine eigene Situation realistisch einschätzen kann und geschäftsfähig ist.
- Verhaltensweisen und psychische Probleme: Manche Senioren verhalten sich ängstlich oder aggressiv, zeigen Anzeichen einer Depression oder Verwirrung.
- Selbstversorgung: Hier geht es um die tägliche Körperhygiene, um Kochen, Putzen und Waschen, aber auch Einkaufen.
- Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen: Sind etwa eine Dialyse oder Arztbesuche selbstständig möglich? Müssen Verbände gewechselt oder Medikamente gespritzt werden?
- Gestaltung des Alltags: Kann der Antragsteller seinen Tagesablauf selbstständig planen und Kontakte pflegen?
Anhand eines Punktesystems bewertet der MD nach dem Gespräch, den vorliegenden ärztlichen Diagnosen und der Dokumentation des Aufwands, welcher Pflegegrad greift. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann dagegen beim MD Widerspruch einlegen.
So viel gibt es für die einzelnen Pflegegrade
Die Leistungen sind meist eine Kombination verschiedener Maßnahmen. Immer enthalten ist etwa ein Hausnotruf, für den die Kassen 25,50 Euro monatlich zuschießen. Auch den sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro erhält jeder Pflegebedürftige, genauso einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Wer einen barrierefreien Umbau benötigt, um in den eigenen vier Wänden weiterleben zu können, erhält einmalig insgesamt 4.000 Euro. Verändert sich der Pflegegrad, kann ein erneuter Zuschuss gezahlt werden. Ansonsten besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Je nach Versorgungsform (Betreuung nur durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder den Umzug in ein Heim) variieren die Leistungen. Sie können auch kombiniert werden.
Bei Pflegegrad 2 gibt es etwa 316 Euro Pflegegeld bzw. 724 Euro Pflegesachleistungen oder 770 Euro für stationäre Pflege. Bis Pflegegrad 5 steigen die Leistungen auf 1.995 Euro Pflegegeld, 2.095 Euro Pflegesachleistungen oder 2.002 Euro für vollstationäre Pflege.
Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es weitere Zuschüsse.
Im Gedenken an unser Gründungsmitglied Katharina Schulz haben wir an der Sitzbank der Fünf-Esslinger-Anlage in der Stöcklenstraße eine Erinnerungstafel angebracht.